


Alle Fledermausarten sind gemäß § 10 (2) Nr. 11 BNatSchG streng geschützt und sind deshalb von großer Bedeutung für Eingriffsvorhaben. Für Fledermäuse gelten strenge Zugriffs- und Störungsverbote, die in § 42 BNatSchG aufgeführt sind.
Detektorbegehnung
Jagende bzw. fliegende sowie ziehende Fledermäuse werden im Rahmen von Detektor gestützten Begehungen kartiert. Mit Hilfe eines speziellen Ultraschalldetektors werden die Ultraschallrufe der Fledermäuse für den Kartierer hörbar und erfassbar gemacht. Zum Einsatz kommt ein professionelles Erfassungsgerät nach aktuellem Stand der Technik, das eine Artansprache im Feld sowie die Archivierung von Rufen für nachträgliche computergestützte Analyse mittels moderner Software ermöglicht.
Die Begehungen des Untersuchungsgebietes erfolgen flächenhaft in regelmäßigen Zeitintervallen zwischen März und Oktober während der Dämmerungs- und Dunkelphase und werden phasenweise mit Sichterfassungen kombiniert. Zur Lokalisation von Quartieren wird tagsüber eine separate Habitatkartierung durchgeführt (s.u.).
Horchkisteninstallation
Horchboxen werden in der Regel für mehrere Nächte parallel zu den Feldbegehungen an ausgewählten Standorten aufgestellt. Sie integrieren die Funktion eines Fledermausdetektors mit einer automatischen zeitlich nachvollziehbaren Lautaufzeichnung von Fledermausrufen. So ist eine dauerhafte (gesamter Nachtverlauf) und ereignisgenaue Erfassung der Fledermausaktivitäten an einem eng begrenzten Standort möglich. Dies lässt Rückschlüsse darauf zu, wie attraktiv der untersuchte Standort möglichweise für Fledermäuse ist. Zum Einsatz kommen professionelle Horchboxen renommierter Hersteller.
Kartierung von Habitatstrukturen
Um Aufschlüsse über Quartierstandorte zu erhalten, werden im Rahmen einer tagsüber durchgeführten Begehung sämtliche geeignet erscheinenden Strukturen wie Baumhöhlen und –spalten, Felshöhlen, Ritzen an Gebäuden etc. kartiert und auf schlafendende Fledermäuse überprüft. Diese (potenziellen) Quartierstandorte werden während der Detektorbegehung in den Dämmerungsstunden regelmäßig auf ausfliegende Fledermäuse hin untersucht.
Die Auswertung der Fledermausuntersuchungen wird differenziert nach Nahrungshabitaten, Wochenstuben, Zuggeschehen, Sommer- und Winterquartieren sowie Flugstraßen vorgenommen.
Die Bewertung des erhobenen Fledermausbestandes erfolgt anhand des Artenspektrums, der Seltenheit, der Gefährdung nach Roter Liste, dem gesetzlichen Schutz, der Häufigkeit und der festgestellten saisonalen Raum- und Quartiernutzung. In der Konfliktanalyse wird besonders auf die Betroffenheit von kollisionsgefährdeten Fledermausarten, die eventuell mit Lebensraumverlust reagieren, eingegangen. Insbesondere bei der Konfliktbeurteilung berücksichtigen wir die aktuelle Forschungsergebnisse aus dem Themenfeld Windkraft und Fledermäuse.
Der genaue Umfang der Untersuchungen hängt von den Bedingungen der Planungsebene und des Einzelfalls mit Beteiligung der Naturschutzbehörde und ggf. der Fachbehörde für Naturschutz ab.
Im Rahmen unseres landesplanerischen und gutachterlichen Leistungsspektrums hinweg stehen wir unseren Auftraggebern auch beratend bei artenschutzrechtlichen Problemfeldern zur Verfügung.