Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen für Offshore-Windparks gemäß § 2a SeeAnlV führen wir ornithologische Studien in der Ost- und Nordsee durch.
Die Rast- und Zugvogeluntersuchungen erfolgen nach Vorgabe des Standarduntersuchungskonzept für Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK 3) des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Zur Erfassung der Verbreitung und Häufigkeit von Rastvögeln, Nahrungs- und Mausergästen führen wir Flugzeug- und Schifftransektzählungen durch, die an die international standardisierte "Seabirds at Sea" (SAS) - Methode angelehnt sind. Sämtliche Zählungen erfolgen synchron zu einer GPS-gestützten Positionserfassung und werden ganzjährig zwei Mal pro Monat
durchgeführt.
Der Vogelzug wird über Sichtbeobachtungen und Erfassung von Flugrufen sowie Radarbeobachtungen vom Schiff aus erfasst. Hierbei werden 24-Stunden-Tagesabläufe an 50 (Nordsee) bzw. 52 Erfassungstagen (Ostsee) pro Jahr untersucht. Für sämtliche avifaunistischen Untersuchungen setzen wir ausgewiesene, erfahrene Offshore-Ornithologen ein.